Lexikon der Baufinanzierung

Das Nachschagewerk für alle, die es genau wissen wollen

Das Baufinanzierungslexikon erläutert Ihnen wichtige Fachausdrücke. Sie werden die Aussagen Ihres Beraters leichter verstehen, wenn Sie dessen “Fachchinesisch” einordnen können.

a b d e f g h i j k l m n o p r s t u v w z §

Grundschuldbestellung

Der Belastung eines Grundstücks muss der Eigentümer in einer notariellen Urkunde zustimmen und die Eintragung in das Grundbuch beantragen. Die Eintragung kann der Notar veranlassen oder man kann auch selber nach Beglaubigung durch den Notar die Grundschuldbestellung beim Grundbuchamt vornehmen.

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