«Zurück zu „Hypothekenzinsen“

Lexikon der Baufinanzierung

a b d e f g h i j k l m n o p r s t u v w z

Anderkonto / Notaranderkonto

Ist ein zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern eröffnetes Bankkonto. Anderkonto können nur bestimmte Berufsgruppen (wie z.B. Notare, Rechtsanwälte u.a.) eröffnen. Die Eröffnung ist erforderlich, um diese Gelder vom sonstigen Vermögen dieser Personen zu trennen. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Dafür trägt der Notar die Gewähr für die zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).